„Torffrei“, „plastikfrei“, „bio“ —
drei Begriffe, die Nachweise brauchen.
Baumarkt- und Gartencenter-Produkte werden an Verbraucher verkauft. Seit dem 27. September 2026 sind vage Umweltaussagen ohne unmittelbaren Beleg unzulässig — bei Verstößen drohen Bußgelder von mindestens 4 % des Umsatzes.
Keine Zeit? Wir übernehmen EMPCO für Sie.
Zum EMPCO ServiceTypische Heim-&-Garten-Aussagen — und was daraus wird
Konkret, messbar und im selben Medium erläutert: erlaubt. Vage oder ohne Zertifizierung: verboten.
Verpackungs-Aussagen sind Umweltaussagen
„Plastikfrei“, „recycelbar“, „kompostierbar“ — alle unterliegen EmpCo. Präzise, messbare Angaben mit Methodik sind erlaubt; vage Begriffe ohne Angabe sind verboten.
Generische Aussagen →Haltbarkeit und Reparatur
Für Geräte mit digitalen Elementen gilt die CRD: Software-Update-Zeitraum, Reparierbarkeits-Score und Ersatzteilverfügbarkeit müssen seit September 2026 auf der Produktseite stehen.
14-Schritte-Plan →Abmahnungsrisiko im Baumarkt
Mitbewerber und Verbraucherschutzorganisationen prüfen bereits heute Greenwashing-Aussagen in Heim & Garten. Ein laufendes Aussagen-Inventar schützt.
Abmahnung in Deutschland →Prüfen Sie jede Ihrer Shop- und Pack-Aussagen
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