Gartenmärkte sind Verbrauchermärkte —
und damit EmpCo-Gebiet.
Gartendünger, Rasendünger und Blumenerde werden an Verbraucher verkauft. Seit dem 27. September 2026 gelten die EmpCo-Verbote: „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „biobasiert“ ohne unmittelbaren Beleg sind unzulässig — bei Verstößen drohen Bußgelder von mindestens 4 % des Umsatzes.
Keine Zeit? Wir übernehmen EMPCO für Sie.
Zum EMPCO ServiceTypische Düngemittel-Aussagen — und was daraus wird
Konkret, messbar und im selben Medium erläutert: erlaubt. Vage, kompensationsbasiert oder ohne Zertifizierung: verboten.
N-D₂O-Reduktion ist der starke Nachweis
Reale Feldversuche zur N₂O-Reduktion durch Inhibitoren oder Nitrifikationshemmer sind belegbare, spezifische Aussagen — genau das, was EmpCo verlangt.
Generische Aussagen →Klimaneutral ist aus
Aussagen wie „klimaneutraler Dünger“ auf Basis gekaufter Zertifikate sind seit September 2026 verboten — auch wenn Zertifikate weiter existieren.
Klimaneutral & Kompensation →Abmahnungsrisiko im Handel
Mitbewerber und Verbraucherschutzorganisationen prüfen bereits heute Greenwashing-Aussagen im Gartenbedarf. Ein laufendes Inventar und Nachweisführung schützen.
Abmahnung in Deutschland →Prüfen Sie jede Ihrer Verpackungs- und Shop-Aussagen
Gilbert scannt Ihre Website und Verpackungstexte auf alle 7 EmpCo-Verbotskategorien — mit Ampelbewertung und Rewrite-Vorschlag pro Aussage. 5 Scans kostenlos.
