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    Was ist die EmpCo-Richtlinie (EU 2024/825) und was bedeutet sie für Unternehmen?

    Umweltaussagen sind keine reine Marketingfrage mehr. EmpCo gilt seit dem 27. September 2026 – was die Richtlinie ändert, wen sie betrifft und wie ein belastbarer Prozess für Umweltaussagen aussieht.

    9 Min. LesezeitVeröffentlicht am 2026-10-02English version
    Summary

    Die EmpCo-Richtlinie verschärft den EU-Verbraucherschutz gegen Greenwashing und gilt seit dem 27. September 2026 für Unternehmen. Umweltaussagen müssen konkret und belegt sein – und als laufender Prozess gesteuert werden, nicht als einmalige Bereinigung.

    Umweltaussagen sind fester Bestandteil der Kommunikation mit Verbrauchern. Begriffe wie „nachhaltig“, „umweltfreundlich“, „klimafreundlich“ und „klimaneutral“ finden sich auf Websites, Verpackungen, in Kampagnen und sozialen Medien. Gleichzeitig prüfen Verbraucher und Behörden genauer, ob diese Aussagen zutreffend, konkret und belegt sind. Genau hier setzt die Richtlinie (EU) 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel an – kurz EmpCo-Richtlinie.

    Für Unternehmen, die an Verbraucher in der EU verkaufen, ändert EmpCo den Umgang mit Umweltaussagen grundlegend. Die Richtlinie verschärft bestehende Verbraucherschutzregeln und verbietet bestimmte Geschäftspraktiken, die über Umwelteigenschaften von Produkten und Dienstleistungen täuschen können. Die neuen Regeln gelten seit dem 27. September 2026 – jede Aussage, die Sie heute veröffentlichen, ist bereits angreifbar. In Deutschland heißt das auch: Abmahnungen durch Wettbewerber und Verbände.

    Was ist die EmpCo-Richtlinie?

    Die EmpCo-Richtlinie soll Verbraucher beim Übergang zu nachhaltigerem Konsum besser schützen. Sie ändert die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (UGP-Richtlinie) und die Verbraucherrechterichtlinie, um Verbraucher besser zu informieren und vor irreführenden Umweltaussagen zu schützen.

    Die Richtlinie wurde im Februar 2024 verabschiedet; die Mitgliedstaaten mussten sie bis zum 27. März 2026 umsetzen. Seit dem 27. September 2026 gelten die Anforderungen für Unternehmen in der EU. Auch wenn es um Verbraucherschutz geht, spüren die Auswirkungen vor allem Marketing, Recht, Nachhaltigkeit, Produktmanagement und Compliance.

    Das Grundprinzip ist einfach: Verbraucher sollen Kaufentscheidungen auf Basis verlässlicher Informationen treffen können. Ein Unternehmen darf nicht den Eindruck erwecken, ein Produkt oder das Unternehmen habe Umweltvorteile, die sich nicht belegen lassen. Umweltaussagen müssen daher nicht nur aus Marketingsicht, sondern auch unter den Aspekten Richtigkeit, Nachweis und Rechtskonformität betrachtet werden.

    Warum hat die EU EmpCo eingeführt?

    Das Wachstum des Nachhaltigkeitsmarketings hat Verbraucher in eine schwierige Lage gebracht. Unternehmen kommunizieren oft echte Verbesserungen, doch Verbraucher können kaum erkennen, ob eine allgemeine Aussage etwas Messbares bedeutet. Ein als „grün“ oder „nachhaltig“ beschriebenes Produkt erzeugt einen starken Umwelteindruck, ohne zu erklären, welcher Aspekt besser ist oder welcher Nachweis dahintersteht.

    EmpCo ist Teil eines breiteren EU-Ansatzes gegen Greenwashing. Ziel ist nicht, Unternehmen die Kommunikation über ihre Umweltleistung zu verbieten, sondern sie transparenter und aussagekräftiger zu machen.

    Für Marketer bedeutet das: Die Frage ist nicht mehr nur, ob eine Botschaft überzeugend klingt und zur Marke passt, sondern ob der erzeugte Umwelteindruck mit verlässlichen Nachweisen belegt werden kann und die Formulierung den Regeln entspricht.

    Was ändert sich durch EmpCo?

    EmpCo ergänzt die Liste der stets unlauteren Geschäftspraktiken und verschärft die Regeln zu irreführenden Handlungen und Unterlassungen. Bestimmte Umweltkommunikation kann deshalb auch dann ein Compliance-Risiko sein, wenn keine Täuschungsabsicht besteht.

    Betroffen sind unter anderem allgemeine Umweltaussagen, Nachhaltigkeitssiegel, Aussagen über künftige Umweltleistung sowie bestimmte Aussagen zu Klimawirkung oder Treibhausgasemissionen. Unternehmen müssen daher über einzelne Wörter hinausblicken und den Gesamteindruck ihrer Kommunikation bewerten.

    Umweltaussagen stehen selten allein. Eine Produktseite kann eine Überschrift mit „nachhaltig“, ein grünes Symbol neben dem Produktnamen, Angaben zu Recyclingmaterial und eine CO₂-Aussage enthalten. Jedes Element prägt den Eindruck – eine isolierte Prüfung einzelner Textstellen zeigt das Risiko daher oft nicht vollständig.

    Allgemeine Umweltaussagen verdienen besondere Aufmerksamkeit

    Begriffe wie „grün“, „umweltfreundlich“ und „nachhaltig“ vermitteln einen allgemeinen Umweltvorteil, ohne zu erklären, worin er besteht. Unter den neuen Regeln reicht positive Umweltsprache nicht aus, wenn die Aussage nicht hinreichend konkret und belegt ist.

    Nehmen wir diese Aussage:

    „Unser bisher nachhaltigstes Produkt.“

    Klingt einfach – wirft aber Fragen auf: Was macht das Produkt nachhaltiger, im Vergleich wozu, und welcher Nachweis stützt das?

    Ein Rechts- oder Compliance-Team wird fragen:

    • Was bedeutet „nachhaltig“ in diesem konkreten Zusammenhang?
    • Im Vergleich zu welchem Produkt oder Referenzwert?
    • Welcher Nachweis stützt die Aussage?
    • Wo ist dieser Nachweis abgelegt?
    • Gilt der Nachweis für das ganze Produkt oder nur einen Teil?
    • Stimmt die Aussage nach einem Produkt- oder Lieferantenwechsel noch?
    • Wird dieselbe Formulierung anderswo verwendet?

    Eine einzige Aussage kann also Marketing, Recht, Nachhaltigkeit, Produktteams und Lieferanten betreffen, während die Nachweise über verschiedene Systeme verteilt sind.

    Das heißt nicht, dass alle Umweltaussagen verschwinden müssen. Allgemeine Aussagen lassen sich oft durch konkretere ersetzen. Ein belegter Anteil an Recyclingmaterial sagt deutlich mehr als „umweltfreundlich“ – sofern die konkrete Aussage selbst belegbar ist.

    Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungen

    EmpCo verschärft auch die Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitssiegel. Ein grünes Logo oder ein zertifikatsähnliches Symbol wird leicht als Hinweis auf eine unabhängige Prüfung verstanden. Unternehmen müssen daher nicht nur Texte, sondern auch Symbole und Siegel prüfen.

    Ein Unternehmen kann nicht einfach ein eigenes grünes Abzeichen gestalten und so verwenden, dass es eine unabhängige Zertifizierung suggeriert, wenn dieser Eindruck nicht gerechtfertigt ist.

    Sinnvoll ist eine Bestandsaufnahme aller verwendeten Siegel und Symbole: Was bedeuten sie, wer betreibt das zugrunde liegende System und welche Nachweise stützen ihre Verwendung?

    „Klimaneutral“ und andere Klimaaussagen

    Aussagen wie „klimaneutral“ oder „CO₂-neutral“ suggerieren, dass eine Tätigkeit kaum oder keine negative Klimawirkung hat. Wortwahl und Nachweise müssen hier besonders sorgfältig geprüft werden – vor allem, wenn Aussagen auf CO₂-Kompensation beruhen. Kompensierte Emissionen rechtfertigen nicht automatisch eine allgemeine Umweltaussage.

    Auch Zukunftsaussagen wie „klimaneutral bis 2030“ erfordern einen klaren, realistischen und überprüfbaren Plan. Marketingsprache und Nachhaltigkeitsdaten müssen hier zusammenspielen.

    EmpCo ist kein reines Marketingthema

    Auch wenn Umweltaussagen meist im Marketing entstehen, kann die Compliance dort nicht allein liegen. Nachweise kommen aus Nachhaltigkeit, Produktmanagement, von Lieferanten oder Zertifizierern; Recht und Compliance entscheiden über die Verwendung.

    Bei großen Sortimenten oder mehreren Marken erscheint eine Aussage auf Website, in Anzeigen, auf Verpackungen und im Katalog – der Nachweis liegt woanders. Ändert sich etwas, müssen alle Fundstellen geprüft werden.

    Ein Marketer schreibt vielleicht:

    „Aus nachhaltigen Materialien hergestellt.“

    Harmlos auf den ersten Blick – doch eine Prüfung fragt nach Materialien, Definition, Nachweis und Reichweite. Wechseln sechs Monate später Material oder Lieferant, muss geklärt werden, ob die Aussage noch stimmt.

    Umweltaussagen sollten daher als Assets mit eigenem Lebenszyklus gesteuert werden: Wo wird die Aussage verwendet, wer ist verantwortlich, wo liegt der Nachweis, und was passiert bei Änderung oder Beanstandung?

    Was sollten Unternehmen jetzt tun?

    Erster Schritt ist, das Ausmaß zu verstehen: Wo erscheinen heute Umweltaussagen? Dazu gehört mehr als die Nachhaltigkeitsseite – mindestens:

    • Website und Produktseiten
    • Bezahlte Werbung und Kampagnenmaterial
    • Social-Media-Inhalte
    • Verpackungen und Produktetiketten
    • Produktkataloge und Broschüren
    • Nachhaltigkeitsberichte und andere Dokumente
    • Umweltsiegel, Abzeichen und Symbole

    Danach wird priorisiert. Allgemeine Aussagen, Siegel, CO₂-Aussagen und Zukunftsversprechen brauchen oft eine tiefere Prüfung – vor allem, wenn der Nachweis unklar ist.

    Ziel ist nicht, möglichst viele Aussagen zu löschen. Häufig ist es besser, sie zu präzisieren, den Nachweis zu stärken oder klarzustellen, welche Umwelteigenschaft gemeint ist.

    Eine belastbare Nachweiskette aufbauen

    Zu jeder Aussage gehört ein gültiger Nachweis – etwa Zertifikate, Ökobilanzen, Laborwerte, technische Spezifikationen oder Lieferantendokumente. Liegen Aussage, Daten und Freigabe in verschiedenen Teams, braucht es eine gemeinsame Verknüpfung. Sonst hat man den Nachweis zwar, kann aber nicht zeigen, warum eine Aussage gerechtfertigt ist.

    Nachweise veralten: Material wechselt, ein Zertifikat läuft ab, eine Spezifikation ändert sich. Laufendes Monitoring ist deshalb Teil der EmpCo-Compliance.

    Warum manuelle Compliance an Grenzen stößt

    Bei wenigen Produkten und Kanälen ist eine manuelle Prüfung machbar. Bei tausenden Produktseiten, mehreren Websites, Kampagnen und Verpackungsvarianten wird es schwierig, überhaupt zu wissen, wo Umweltaussagen stehen – zumal Wissen, Daten und Freigaben auf verschiedene Teams verteilt sind. Technologie hilft, Aussagen zu finden, Risiken zu bewerten und einen zentralen Workflow für Korrektur und Nachweise zu schaffen.

    Wie Gilbert bei EmpCo hilft

    Mit dem EMPCO Scanner von Gilbert finden und steuern Unternehmen ihre Umweltaussagen. Die Plattform scannt Websites und Dokumente, erkennt Umweltaussagen und bewertet sie anhand der EmpCo-Anforderungen.

    Anschließend können Teams Risiken prüfen, Aussagen zuweisen und mit Nachweisen verknüpfen – ein strukturierter Workflow zwischen Marketing, Recht, Nachhaltigkeit und Compliance.

    Erkennen → Bewerten → Korrigieren → Dokumentieren

    Laufendes Monitoring hält den Überblick, wenn sich Inhalte und Produkte ändern – denn neue Kampagnen und Produkte werfen neue Compliance-Fragen auf.

    Am Ende geht es um vertrauenswürdige Umweltaussagen

    Die entscheidende Frage lautet nicht nur „Dürfen wir diese Aussage verwenden?“, sondern „Können wir klar erklären, was sie bedeutet, sie belegen und zeigen, warum sie angemessen ist?“

    EmpCo bedeutet nicht, Nachhaltigkeit aus dem Marketing zu streichen, sondern Umweltkommunikation präziser, transparenter und belastbarer zu machen. Seit dem 27. September 2026 gibt es keine Übergangsfrist – prüfen Sie Ihre Aussagen jetzt, um die größten Risiken schneller zu beheben.